Subsidiaritätsprinzip
Nach dem Subsidiaritätsprinzip regeln staatliche Institutionen wie Schulen ihre Angelegenheiten – soweit möglich und sinnvoll – eigenverantwortlich. Dies rechtfertigt, dass Aufgaben zunächst auf Ebenen wie dem Klassenrat oder der Schülerversammlung selbstbestimmt bearbeitet werden, ehe Gremien wie die Schulkonferenz, Schulverwaltung oder Parlamente regulierend eingreifen.