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Schülervertretung: Gelingensbedingungen einer verfassten demokratischen Beteiligung

In vielen Schulen der Großregion werden demokratiepädagogische Projekte und Bestrebungen durchgeführt, um Schüler*innen an der Gestaltung der eigenen Schule zu beteiligen. Daneben gibt es ein oft unterschätztes Instrument, das eine institutionelle Mitsprache auf Augenhöhe mit anderen schulischen Akteuren ermöglicht: die Schülervertretung.

Die Schülervertretung (SV) nimmt einen Sonderstatus unter allen demokratiepädagogischen Bauformen ein. Schüler*innen werden hier in einem politischen Gremium repräsentiert, dessen unterschiedliche Ausgestaltung und Kompetenzen in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen festgeschrieben sind1 – die Lernenden können ihre Rechte also nachlesen und einfordern. Die Verbindlichkeit der Beteiligungsform ermöglicht zugleich nachhaltige und dauerhafte Partizipationserfahrungen und -traditionen. Sie prägt in ihrer je schulspezifischen Ausgestaltung und gelebten Praxis das (schul-)demokratische Selbstverständnis der Schülerschaft in besonderer Weise. Die Schülervertretung ist damit bedeutsamer Schauplatz demokratischen Lernens und kann ein Gradmesser für die jeweilige demokratische Schulkultur sein. Demgegenüber stehen allerdings verbreitete Einschätzungen, die Schülervertretung verfüge über zu wenig Befugnisse, stoße auf Desinteresse bei den Schüler*innen oder werde von ihnen nicht funktional genutzt. Diese Ambivalenz zeigt bereits auf, dass eine Schülervertretung nicht per se als selbstläufiges Gremium angesehen werden sollte. Vielmehr unterliegt die erfolgreiche Repräsentation der Schülerschaft durch Schüler*innen Gelingensbedingungen und ist auf ein wohlüberlegtes Agieren aller schulischen Akteure angewiesen.

Schülervertretung zwischen pädagogischem Lernort und politischem Handlungsraum

Die Lernenden bilden die größte in der Schule präsente Statusgruppe; sie zu repräsentieren und dafür zu sorgen, dass sie ausreichend an der Gestaltung des Schullebens teilnehmen können, ist Aufgabe der Schülervertretung. Allein diese Tatsache macht die Vertretung zu einem überaus bedeutsamen schulischen Akteur neben Schulleitung, Schulpersonal- und Elternvertretung. Dabei hat die Schülervertretung eine doppelte, in sich spannungsreiche Funktion: Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips sollten Schulgemeinschaften als staatliche Institutionen ihre Angelegenheiten möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich regeln – eine Aufgabe, die unter anderem durch das Schülergremium erfüllt wird. Zugleich soll die Schülervertretung – dem Ziel schulischer Bildung entsprechend – Lerngelegenheiten bieten, als pädagogisches Instrument Mündigkeit und Partizipationsfähigkeit der Schüler*innen zu stärken. Die Schülervertretung hat damit als demokratischer Lernort und realer politischer Handlungsraum eine in doppelter Hinsicht elementare Bedeutung.

Zur Schülervertretung lässt sich jede Person zählen, die für den Zweck der Repräsentation einer Schülergruppe demokratisch gewählt wurde – also Klassensprecher*innen, Mitglieder vom Schülerparlament, vom Schülercomité usw. An die Amtsinhaber*innen werden dabei Forderungen gestellt, die sich an jedes politische Gremium richten. Dazu gehören politische Handlungsfähigkeit und dementsprechende Ergebnisse, das Kennen von Interessen und Bedürfnissen der Wähler*innen wie auch der kontinuierliche Austausch und die im Zweifel konfliktbehaftete Auseinandersetzung mit relevanten Akteuren.

Neben Rechten und Pflichten bringt Schülervertretung auch jede Menge Spaß! | Foto: Yves Becker.
Partizipation einfordern und ermöglichen

Die Schülervertretung hat viele Rechte und diese sind weitreichender als oft gedacht. So wirken luxemburgische, vom Schülercomité entsandte Lernende der Sekundarschulen im schuleigenen Bildungsrat an Entscheidungen über die Schulcharta und das Schulbudget mit2 – und sind damit in ihren Kompetenzen weit entfernt von dem Klischee einer unfruchtbaren Diskussion über die Anschaffung eines Kickertischs. Den Lehrpersonen, dem Personal, Eltern und auch Schüler*innen scheinen solche Rechte aber oftmals nicht hinreichend bekannt. Verschärft wird dieser Umstand dadurch, dass den Schulen bei der konkreten Umsetzung der Schülervertretung immer auch ein gewisser Grad an Spielraum bleibt. Das verstärkt im Einzelfall die allgemeine Gefahr, dass die zugestandenen Kompetenzen durch die Schüler*innen nicht ausreichend wahrgenommen werden (können).

Dabei ist es gerade aufgrund der Relevanz des Gremiums und der mit ihm verbundenen Lernerfahrungen umso bedeutsamer, dass die erwachsenen Akteure ausreichend über die Gestaltungsmöglichkeiten der Schülervertretung Bescheid wissen: Damit Schülervertreter*innen ihre Kompetenzen ausschöpfen können, müssen diese von der Schulleitung, von Personal, Eltern und Lehrkräften bewusst eingefordert und entsprechende Handlungssituationen ermöglicht werden. Hier ist es die Aufgabe der erwachsenen, speziell geschulten Begleiter*innen, die Schüler*innen über die Wahrnehmung ihrer Rechte hinaus auch in der Aus- und Weiterbildung von Handlungsstrategien zu unterstützen. Andererseits ist darauf zu achten, dass den Schüler*innen gewisse Kompetenzen nicht vorenthalten werden. Für diese Fälle bieten Zusammenschlüsse der Schülervertretungen auf Regionalund Landesebene Unterstützung für Schüler*innen und Erwachsene: Sie können über die Möglichkeiten der Lernenden aufklären und Impulse für eine konkrete Umsetzung geben.

Das Gremium verfehlt hingegen seine Relevanz, wenn sich der Umgang mit anderen Akteuren auf das Abnicken unterbreiteter Vorschläge beschränkt und dabei vor einer politischen Positionierung zurückgeschreckt wird. Hier bewegt sich die Schülervertretung in einem Spannungsverhältnis zwischen dem Erhalt des Schulfriedens durch Kooperation und Kompromisse und dem – notwendigerweise auch konfliktbehafteten – Eintreten für die Interessen der Schüler*innen. Eine gelingende Schülervertretungsarbeit kanalisiert die dauerhaft notwendige und fruchtbare Konfliktaustragung zwischen den Akteuren und wirkt so befriedend, anstatt für das Bild einer durchweg harmonischen Schulgemeinschaft herhalten zu können.

Der SV-Raum ist zugleich Rückzugsort, Büro, Treffpunkt und ein „sicherer“ Ort für die Anliegen der Schülerschaft. | Foto: Lukas Sommer.

Denn Partizipation bedeutet keinesfalls, dass die Schüler*innen bequeme Entscheidungen treffen oder die „von oben“ erwarteten Forderungen formulieren. Das sollten sich Schulleitung, Schulpersonal- und Elternvertretung immer wieder bewusstmachen und im Bedarfsfall Handlungsoptionen prüfen, die nicht zu einem Kompetenzversagen der Schüler*innen führen. Das Gespräch auf Augenhöhe ist zentral; Konfrontationen sind lernproduktiv, notwendig und müssen ausgehalten werden. Für alle Akteure gilt dabei: Scheitern ist ein wichtiges und mögliches Element jedes politischen Aushandlungsprozesses, das es als solches auch einzuordnen gilt, statt es als Misserfolg oder als Angriff auf die eigene schulische Stellung zu deuten.

Klar ist: Die Schülervertretung hat insgesamt ein begrenztes Mandat. Schüler*innen können zwar zu allen schulinternen und auch schulpolitischen Themen Position beziehen und so ihre Interessen verbalisieren – ihr tatsächliches Mitwirkungsrecht ist aber beschränkt. Auch hier kommt das Spannungsfeld zwischen realem politischem Handeln und pädagogischem Schon- und Lernraum zum Tragen – eine Ambiguität, die in der Schule grundsätzlich jede Form demokratischer Beteiligung betrifft. Bezogen auf die Schülervertretung heißt das konkret, dass es einerseits die Pflicht von Amtsinhaber* innen ist, politische Entscheidungen zu treffen und Interessen der Schüler*innen wirksam zu vertreten, besonders dann, wenn sich diese als konträr zu Positionen anderer Akteure herausstellen. Andererseits bewegen sich Schüler*innen in einem Raum, in dem sie politisches Handeln noch zunehmend lernen und erproben müssen – und in dem ein schrittweises, begleitetes „Herantasten“ risikolos für die Schüler*innen ermöglicht werden muss. Diese nicht auflösbare Diskrepanz sollte als dauerhafte Herausforderung von allen erwachsenen Akteuren wahrgenommen, das eigene Handeln daraufhin reflektiert und für die Schüler*innen auch transparent gemacht werden. Das verhindert zum einen, dass die den Schüler*innen zustehenden Rechte nicht unter den Tisch fallen. Zum anderen zeigt es bereits im Vorfeld und transparent für alle Beteiligten mögliche Grenzen auf, auf die Schüler*innen bei der Interessenvertretung stoßen können.

Dass Demokratiebildung bzw. politisches Lernen immer auch eine Anleitung und Unterstützung zu realem politischen Handeln intendiert, betont nicht zuletzt auch der sog. Beutelsbacher Konsens, der in vielen Ländern die Grundlage politischer Bildungsarbeit bildet. In seinem dritten Satz wird explizit gefordert, den Schüler zu befähigen, „eine politische Situation und seine eigene Interessenlage zu analysieren, sowie nach Mitteln und Wegen zu suchen, die vorgefundene politische Lage im Sinne seiner Interessen zu beeinflussen.“ 3 Auf diese Weise kann der Konsens auch Richtschnur für Lehrpersonen sein, Schüler*innen in der Gremienarbeit dabei zu unterstützen, vorliegende schulische Interessenkonflikte zu analysieren, eigene Rechte und Einflussfaktoren wahrzunehmen und ihre Interessen im vorhandenen politischen Handlungs- und Entscheidungsspielraum zielgerichtet einzubringen.

Erfolgreiche Schülervertretung braucht Sichtbarkeit, Unterstützung & Vernetzung

Eine oft von Schülervertreter*innen geäußerte Kritik ist, dass sie sich von Mitschüler* innen und Lehrpersonen in ihrer Rolle nicht ernst genommen fühlen. Auch eine Studie zeigt, dass nur etwa ein Drittel der befragten Schüler*innen ihrer eigenen Vertretung eine hohe Relevanz bescheinigen. Geschildert wird hier, dass eine höhere Relevanzzuschreibung mit einer größeren Bereitschaft einhergeht, sich mit Problemen schulischer Art in Diskussionen auseinanderzusetzen und selbst in dem Gremium mitzuwirken – sie kann also erklärterweise zu mehr schulischer Beteiligung führen und im Sinne einer Partizipationssteigerung bewusst reflektiert und gefördert werden.4

Der Grundstein für die Wahrnehmung der Schülervertretung liegt dabei bereits im Wahlkampf. Die Wahl ist kein Wettbewerb um Beliebtheit, es ist vielmehr darauf zu achten, dass inhaltliche Argumente herausgestellt werden: Welche*r Kandidat*in steht für welche Interessen ein? Auch das gemeinsame und stringente Auftreten nach abgeschlossenen Aushandlungsprozessen im Team ist wichtig. Wertvoll ist hierfür eine bewusst gestaltete Zeit zu Beginn jeder neuen Amtszeit, in der die Lernenden schrittweise in ihre neuen Rollen schlüpfen und als Team zusammenwachsen können. Sobald das Gremium seine Arbeit dann aufnimmt, gilt es für die Amtsinhaber*innen, die Schülerschaft nicht aus den Augen zu verlieren. Eine intensive, durch Lehrkräfte systematisch unterstützte und regelmäßige Rückkopplung an die Klassen ist hier dringend notwendig. Ihre Interessen sind zentral für das Gremium; die Vertretung ist im Sinne ihrer Repräsentation für die Schüler*innen verantwortlich. Eine solche, beidseitig entgegengebrachte Ernsthaftigkeit bleibt jedoch möglicherweise aus, wenn Schulleitung, Lehrkräfte und Amtsinhaber* innen hier nicht für eine ausreichende Wahrnehmung sorgen. Dafür ist es unumgänglich, dass dem Gremium der Schülervertretung durch alle Akteure sichtbar Zeit und Raum gewidmet wird. Das geschieht durch einen regelmäßigen Arbeitsbericht in den Klassen, Präsenz auf der Schulhomepage und am Schwarzen Brett wie auch durch einen eigenen Raum für die Vertreter*innen, den alle Schüler* innen für festgelegte Sprechzeiten aufsuchen können. Sinnvoll ist auch ein eigener, selbstverwalteter Etat, um dessen konkrete Verwendung ernsthaft debattiert und gestritten werden kann. (Vgl. Abb. Seite 10)

Es gilt zudem, schulübergreifende Vernetzungen und Kooperationen wie bspw. Regional- und Landesschülervertretungen zu fördern: Sie erreichen über die Schülervertretungen der Einzelschulen alle Lernenden und können ihrerseits Interessen und Forderungen der Schüler*innen landesweit erheben und zusammenführen. Die Regional- und Landesdelegierten verfügen damit über erhebliches Gewicht und Einfluss in schulpolitischen Fragen und sind gleichermaßen für Schüler*innen, Schulverwaltung und Bildungspolitik potente Ansprechpartner*innen, sofern durch einen intakten Informationsfluss einerseits ihr Einfluss in den Schulen und andererseits über ihre Vertretung die Einbringung von Wünschen und Interessen aus der Schülerschaft in die schulübergreifende Gremienarbeit gesichert sind.

Wichtig ist insgesamt, dass die Schüler* innen ihre Schule als gestaltbar empfinden. Trifft das zu, besteht laut Studie eine höhere Beteiligungsbereitschaft in der eigenen Vertretung – die den Partizipationskanälen zugesprochene Wertigkeit und Zugänglichkeit sind für die Mitwirkung und Repräsentation der Schüler*innen von Bedeutung.5

Schülervertretung vielseitig und partizipativ gestalten

Was ist hinsichtlich der Beteiligung einer Schülervertretung noch bedeutsam? Damit die konkrete Arbeit der Schülervertretung im Schulalltag sichtbar und lebendig bleibt, sollte sich die Arbeit nicht auf die verfasste Gremienarbeit beschränken, sondern methodisch vielfältig und partizipativ gestaltet werden. Dies kann beispielsweise durch die Einberufung projektbezogener Arbeitsgruppen geschehen, die allen interessierten Schüler*innen offenstehen und die sich beispielsweise der Ausarbeitung eines Nachhaltigkeitskonzepts für die Schulmensa, der Umgestaltung des Pausenhofs im Rahmen eines Deliberationsforums oder der Planung des Sommerfests widmen. Für viele Kinder und Jugendliche ist ein themenspezifisches, zeitlich begrenztes und abwechslungsreiches Engagement attraktiver als die in ihren Verfahren restriktive, wenig jugendgemäße Gremienarbeit. Durch die niedrigschwellige Einbindung weiterer Schüler*innen und die Initiierung unterschiedlicher Projekte können die Arbeiten der Schülervertretung im Schulalltag transparenter gestaltet und inhaltlich ausgeweitet und zugleich die gewählten Delegierten entlastet werden.

Orientierung für die Vielfalt möglicher Beteiligungsmodi bietet die sog. Leiter der Partizipation. Tatsächliche Beteiligung beginnt hier mit einem Projekt, das von Erwachsenen begründet und geleitet wird. Transparent für die Kinder ist der Zweck der Aktion wie auch die Gründe für ihre Beteiligung; der von ihnen übernommene Part hat Relevanz und verliert sich nicht in Bedeutungslosigkeit. Zudem ist ihre Teilnahme an dem Projekt, in dem sie von Erwachsenen angeleitet werden, freiwillig. Auf der höchsten Partizipationsstufe wird das Projekt hingegen von den Schüler*innen ins Leben gerufen; hier unterstützen Erwachsene die die Aktion leitenden Schüler*innen.6 Eine Schülervertretung sollte sich in diesem Spektrum bewegen, eine zu starke Konzentration in eine Richtung hin könnte das Gremium in seinen Kompetenzen unter- oder sogar überfordern.

Sowohl in diesem Zusammenhang als auch bezüglich der alltäglichen Interaktion mit anderen Akteuren gilt: Es ist wichtig, die Grenzen der Schülervertretung bzw. die Logik des Subsidiaritätsprinzips immer wieder transparent zu machen. Schule kann in ihrer gesellschaftlichen Funktion nicht basisdemokratisch organisiert sein; ihre demokratische Legitimation und Verfasstheit liegen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Schulgemeinschaft. Zwar lassen sich die rechtlich definierten und nicht bis aufs Letzte klar umgrenzten Spielräume im Sinne einer möglichst ausgiebigen Beteiligung nutzen. Nichtsdestotrotz sollten bestehende Grenzen nicht überspielt werden. Schüler*innen und ihre Vertreter*innen brauchen diese Transparenz, um nicht Gefahr zu laufen, ihre Aktivitäten fälschlicherweise als Misserfolge oder ihnen versagte Mitbestimmung einzuordnen.

Viele der genannten Herausforderungen, Probleme und Ansprüche, die mit dem Gremium einhergehen, sind altbekannt. Die Relevanz einer Vertretung, in der die Schüler*innen sich selbst repräsentieren können und nicht andere Akteure für sich sprechen lassen müssen, ist ungebrochen. Es ist wichtig, dass die Schülervertretung von Schüler*innen und Erwachsenen als vollwertiger Akteur im Schulgeschehen wahrgenommen wird, der gegenwärtige, auch eingefahrene Strukturen immer wieder auf ihre Sinnhaftigkeit und Rechtmäßigkeit überprüft. Die Schülervertretung ist nicht nur ein wichtiger Baustein des schulischen Demokratielernens – vielmehr ließe sich die Frage stellen, wie das Vertiefen demokratischer Kompetenzen überhaupt gelingen kann, wenn das für die Mitgestaltungswünsche, Ideen und Bedürfnisse der Schüler*innen zentrale Gremium nicht als solches agiert oder agieren kann. Gerade aufgrund ihrer institutionell verankerten Form bietet die Schülervertretung wertvolle Gelegenheiten, sich als Wähler*in, Amtsinhaber*in und Politiker*in ausgiebig auszuprobieren und so politisch zu lernen – sie bietet damit wertvolle Möglichkeiten für ein Demokratielernen, in die es im Sinne einer gemeinsam zu gestaltenden Schule unbedingt zu investieren gilt.

 


Im Überblick: Gelingende Schülervertretung – die Rolle der Erwachsenen

  • Begleiter*innen: Sie sind direkte Ansprechpartner*innen der Schülervertretung und sollten als solche präsent für die Amtsinhaber*innen sein. Sie begleiten und beraten das Gremium und unterstützen mithilfe ihrer oft jahrelangen Erfahrung auch im Aufbau neuer, für das aktuelle Team passgenauer Strukturen.

  • Schulleitung: Für die Schulleitung erfüllt die Schülervertretung eine sehr wichtige Aufgabe; sie kann als „heißer Draht“ zwischen der Schülerschaft und der Direktion agieren. Umso bedeutsamer ist es, dass die Schulleitung die Infrastruktur für das Gremium bereitstellt. Die Gewährung eines Budgets ist zudem nicht nur für die Sichtbarkeit notwendig, sie gibt den Schüler*innen auch mehr Handlungsspielraum und ermöglicht eine Fokussierung auf ihre Ziele, weil hierfür notwendiges Geld nicht erst über aufwendige Aktionen verdient werden muss.

  • Schulpersonal: Unter das Schulpersonal fallen Lehrpersonen, aber je nach Schule auch pädagogisches und psychologisches Personal. Die Zusammenarbeit mit dem Personal sollte sich dabei nicht nur auf Zufriedenheiten oder Unzufriedenheiten bzgl. des Klassen- und Unterrichtsgeschehens konzentrieren. Vielmehr haben die Schüler*innen hier eine Vielzahl an Ansprechpartner*innen, die ganz unterschiedliche Handlungskompetenzen und -schwerpunkte haben und dementsprechend bei unterschiedlichen Projekten gezielt unterstützen können.

  • Eltern: Eltern werden als Akteure im Schulgeschehen schnell außer Acht gelassen, wenn es um die Schülervertretung geht. Dabei handelt es sich bei der Eltern- und Schülervertretung um zwei Gremien, die inhaltlich in hohem Maße verbunden sind. Gerade die Auseinandersetzung miteinander bietet einen wertvollen Diskussionsraum, Projekte können dann auch gemeinsam gestaltet und ausgeführt werden. Zudem sind sie Partner*innen, die sich im Sinne eines möglichst repräsentativen und kontroversen Austauschs immer um eine Stellungnahme oder Beratung bitten können.

 


1 Vgl. Service de la Jeunesse du Ministère de l’Éducation nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse (MENJE) (2019): Rechtliche Möglichkeiten der Schülerpartizipation im Schulunterricht – Ein Blick in die Großregion. In: mateneen, Heft 3, Jahrgang 2, S. 13-15.

2 Vgl. Loi modifiée du 25 juin 2004 portant organisation des lycées et lycées techniques, chapitre 9, art. 36: http://data.legilux.public.lu/eli/etat/leg/loi/2004/06/25/n9/jo

3 Hans-Georg Wehling (2016): Konsens à la Beutelsbach? Nachlese zu einem Expertengespräch. Textdokument aus dem Jahr 1977. In: Benedikt Widmaier/Peter Zorn (Hg.): Brauchen wir den Beutelsbacher Konsens? Eine Debatte der politischen Bildung. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung, S. 19-27, hier S. 23f.

4 Vgl. Sibylle Reinhardt, Frank Tillmann (2002): Politische Orientierungen, Beteiligungsformen und Werteorientierungen. In: Heinz-Hermann Krüger, Sibylle Reinhardt, Catrin Kötters-König et. al. (Hg.): Jugend und Demokratie – Politische Bildung auf dem Prüfstand. Eine quantitative und qualitative Studie aus Sachsen-Anhalt. Wiesbaden: Springer, S. 43-74, hier S. 70f.

5 Vgl. a.a.O.

6 Vgl. Roger Hart (1992): Children’s participation. From tokenism to citizenship. Florenz: UNICEF International Child Development Centre, S. 8ff.





Charlotte Keuler

lehrt und forscht an der Universität Trier zu demokratischer Schulentwicklung, politischer Bildung in der Großregion und im internationalen Vergleich. Sie ist u. a. Mitarbeiterin des transnationalen Projekts Sesam’GR.

Autor*in(nen):

Charlotte Keuler (2020)

Titel:

Schülervertretung: Gelingensbedingungen einer verfassten demokratischen Beteiligung

Erschienen in Ausgabe:

05 / 2020 - Schülervertretung, S. 5-12.

Stichwörter:
Zitiervorschlag:
Charlotte Keuler (2020) : Schülervertretung: Gelingensbedingungen einer verfassten demokratischen Beteiligung, in: mateneen 05 / 2020 - Schülervertretung , S. 5-12. Online unter: https://doi.org/10.25353/ubtr-made-bfba-5acf